Unsere Leistungen:



Grundpflege:

  • Morgen- und Abendtoilette
  • Baden, Duschen
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei den Mahlzeiten
  • Lagern, Betten


  • Hauswirtschaft:

  • Hilfe bei allen Tätigkeiten zu Hause
  • Reinigung der Wohnung - Hausordnung
  • Heizen der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Mobiler Essensdienst
  • Einkaufen
  • Dienst- und Botengänge
  • Begleitung bei Aktivitäten


  • Behandlungspflege:

  • Verbandswechsel
  • Injektionen (auch Insulin) i.m., s.c.
  • Medikamentengabe bzw. Überwachung
  • Blutdruck-, Blutzuckerkontrolle
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterwechsel bei Männern und Frauen
  • Portversorgung
  • PEG-Versorgung


  • Pflegeeinsätze §37 Abs.3 SGB XI bei Geldleistung



    Wir führen die vorgeschriebenen Beratungsbesuche für die Pflegegrade 1-3 im halbjährlichen, für die Pflegengrade 4 und 5 im vierteljährlichen Abstand für Sie durch. Ein Anruf genügt. Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos.



    Verhinderungspflege (auch stundenweise)



    Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 kann Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse beantragen. Dies sollte geschehen, wenn die mitpflegenden Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum verhindert sind und ein erhöhter Pflegeaufwand in dieser Zeit absehbar ist.


    § 45 Abs. 1 SGB XI Entlastungsbetrag bei Einschränkung der Alltagskompetenz


    Bei Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten Sie im Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro in Form von Sachleistungen. In den Pflegegraden 2-5 steht Ihnen dieser Betrag unabhängig von einer solchen Einschränkung zu.







    Vergleichen lohnt sich

    Werden Sie bereits durch einen anderen Pflegedienst versorgt?

    Sie können durch einen Preisvergleich viel Geld sparen oder für das gleiche Geld mehr Leistung erhalten. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.