Unsere Leistungen:



Grundpflege:

  • Morgen- und Abendtoilette
  • Baden, Duschen
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei den Mahlzeiten
  • Lagern, Betten


  • Hauswirtschaft:

  • Hilfe bei allen Tätigkeiten zu Hause
  • Reinigung der Wohnung - Hausordnung
  • Heizen der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Mobiler Essensdienst
  • Einkaufen
  • Dienst- und Botengänge
  • Begleitung bei Aktivitäten


  • Behandlungspflege:

  • Verbandswechsel
  • Injektionen (auch Insulin) i.m., s.c.
  • Medikamentengabe bzw. Überwachung
  • Blutdruck-, Blutzuckerkontrolle
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterwechsel bei Männern und Frauen
  • Portversorgung
  • PEG-Versorgung


  • Pflegeeinsätze §37 Abs.3 SGB XI



    Wir führen die vorgeschriebenen Beratungsbesuche für die Pflegegrade 1-3 im halbjährlichen, für die Pflegengrade 4 und 5 im vierteljährlichen Abstand für Sie durch. Ein Anruf genügt. Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos.



    Verhinderungspflege



    Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 kann Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse beantragen. Dies sollte geschehen, wenn die mitpflegenden Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum verhindert sind und ein erhöhter Pflegeaufwand in dieser Zeit absehbar ist.


    § 45b Abs. 1 SGB XI Entlastungsbetrag bei Einschränkung der Alltagskompetenz


    Bei Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten Sie in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Entlastungsbetrag von 131 € in Form von Sachleistungen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe.








    Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.